Tierkrankenversicherung© chendongshan

Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen

Mit dem DFV-TierkrankenSchutz für Hunde und Katzen ist Ihr Liebling bei Krankheit und Operationen bestens geschützt.

Für welches Haustier möchten Sie eine Tier­kranken­versicherung abschließen?

Hundekrankenversicherung
Hundekrankenversicherung
  • Bis zu 100 % Kostenerstattung
  • Inkl. Operationen
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Tierspital oder Tierarztpraxis frei wählbar
  • Einheitliche Prämie für alle Rassen
Katzenkrankenversicherung© Sonsedska
Katzenkrankenversicherung
  • Bis zu 100 % Kostenerstattung
  • Inkl. Operationen
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Tierspital oder Tierarztpraxis frei wählbar
  • Einheitliche Prämie für alle Rassen

Häufige Fragen zur Tierkrankenversicherung

  • Ein Haustier macht viel Freude, kostet aber auch Geld. Vor allem, wenn das Tier krank wird. Während Routineuntersuchungen oder kleinere Behandlungen oft noch erschwinglich sind, können langfristige Therapien oder Operationen schnell mehrere Tausend Euro kosten. Das Risiko einer Behandlungs­bedürftigkeit steigt auch bei Tieren mit zunehmendem Alter. Mit der richtigen Krankenversicherung für Tiere sind Hundehalter und Katzenliebhaber auf der finanziell sicheren Seite. Eine Krankenversicherung inkl. Tier-OP-Versicherung für Hunde und Katzen deckt die Kosten bis zu 100 % ab. Tierbesitzer erhalten volle Leistung und die Vierbeiner besten Schutz.

  • Achten Sie vor allem darauf, dass die Versicherung Rundum-Schutz für Ihr Tier bietet. Sie sollte sowohl OP-Schutz als auch Leistung für andere notwendige Behandlungen enthalten. Die Krankenversicherung sollte außerdem nicht nur bei unfallbedingten Operationen für die Kosten aufkommen. Berücksichtigen Sie vor Abschluss der Tierkrankenversicherung auch Kriterien wie Gesundheitsprüfung, Wartezeit sowie Vertragslaufzeit.

    Beim DFV-TierkrankenSchutz erhalten Sie das Rundum-Sorglos-Paket für Ihren Hund oder Ihre Katze mit einfacher Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit und mit täglichem Kündigungsrecht.

  • Ihre Katze muss bei Antragstellung mindestens 8 Wochen alt sein und darf nicht älter als 9 Jahre alt sein.

    Ihr Hund muss bei Antragstellung ebenfalls mindestens 8 Wochen alt sein und darf nicht älter als 9 Jahre alt sein.

  • Die Kosten der Tierkrankenversicherung sind abhängig von der Art Ihres Haustiers sowie von dem gewählten Tarif.

    Beim DFV-TierkrankenSchutz für Hunde beträgt der monatliche Versicherungsbeitrag im Tarif Komfort 29,90 Euro, im Tarif Premium 39,90 Euro und im DFV-TierkrankenSchutz Exklsuiv 49,90 Euro.

    Für Katzen kostet unsere Versicherung im Tarif Komfort 20,90 Euro, im Tarif Premium 27,90 Euro und im DFV-TierkrankenSchutz Exklusiv für Katzen 34,90 Euro.

  • Die Tierkrankenversicherung DFV-TierkrankenSchutz zahlt u. a., wenn

    • eine ambulante Behandlung Ihres Haustiers aufgrund von Krankheit oder Unfall notwendig wird.
    • eine Operation nach Unfall notwendig ist.
    • eine Operation aufgrund einer Krankheit Ihres Hundes oder Ihrer Katze erforderlich ist.
    • Medikamente oder Verbandsmaterialien aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls notwendig sind.

    Die Tierkrankenversicherung DFV-TierkrankenSchutz zahlt u. a. nicht, wenn

    • die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss begonnen oder veterinärmedizinisch angeratenen wurde.
    • medizinisch nicht notwendige Behandlungen vorgenommen werden (bspw. Operationen zur Herstellung des Rassestandards).
    • Sie bei Ihrem Tier Prophylaxe-Maßnahmen ergreifen (bspw. Impfungen), die über den Kostenumfang der Gesundheitspauschale hinausgehen.
  • Sie können die Versicherung auch abschließen, wenn Ihr Haustier Vorerkrankungen hat. Bei Vertragsabschluss muss Ihr Hund oder Ihre Katze allerdings gesund sein.

    In den nachfolgend beschriebenen Fällen besteht kein Anspruch auf Leistung der Versicherung:

    • bei Vertragsabschluss bereits begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Behandlungen
    • bei Behandlung oder Operation zur Korrektur von angeborenen Fehlentwicklungen
    • bei Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen. Bestimmte Erbkrankheiten sind generell von den Leistungen der Krankenversicherung für Tiere ausgeschlossen.

Unser Ratgeber rund um das Thema Haustiere

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