Assistenzhund© Chewy - Unsplash

Assistenzhunde: Helfer in allen Lebenslagen

Assistenzhunde sind eine enorme Bereicherung für das Leben von behinderten oder beeinträchtigten Menschen. Sie helfen in verschiedenen Lebenslagen, warum das so ist und welche Unterschiede es gibt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

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Was sind Assistenzhunde?

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen im Alltag unterstützen. Sie übernehmen je nach Bedarf unterschiedliche Aufgaben und tragen dazu bei, die Selbstständigkeit und Lebensqualität ihrer Halter zu verbessern.

In Österreich ist der Begriff Assistenzhund gesetzlich definiert. Darunter fallen Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde, die jeweils auf unterschiedliche Unterstützungsbedürfnisse spezialisiert sind.

Die Aufgaben eines Assistenzhundes richten sich immer nach den individuellen Anforderungen seines Halters. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung bei der Orientierung im öffentlichen Raum, das Anzeigen von Signalen oder das Helfen bei alltäglichen Tätigkeiten.

Anerkannte Assistenzhunde sind in Österreich rechtlich geschützt und dürfen ihre Halter grundsätzlich auch an Orte begleiten, an denen Hunde normalerweise nicht erlaubt sind, etwa in öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte oder Einrichtungen.

Assistenzhunde und Therapiebegleithunde - Wo ist der Unterschied?

Assistenzhunde und Therapiebegleithunde werden häufig miteinander verwechselt, erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben und werden für verschiedene Einsatzbereiche ausgebildet.

Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der eine bestimmte Person mit Behinderung im Alltag unterstützt. Er lebt dauerhaft bei seinem Halter und übernimmt Aufgaben, die individuell auf dessen Bedürfnisse abgestimmt sind. Dazu gehört zum Beispiel das sichere Führen im öffentlichen Raum, das Anzeigen von akustischen Signalen oder das Helfen bei alltäglichen Tätigkeiten wie dem Aufheben von Gegenständen. In Österreich werden Assistenzhunde in Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde unterteilt.

Ein Therapiebegleithund wird hingegen im Rahmen tiergestützter Interventionen eingesetzt und arbeitet gemeinsam mit seinem Halter mit unterschiedlichen Menschen. Ziel ist es, das Wohlbefinden zu fördern, soziale Prozesse zu unterstützen und positive emotionale Erfahrungen zu ermöglichen. Therapiebegleithunde kommen unter anderem in Einrichtungen wie Schulen, Pflegeheimen oder therapeutischen Einrichtungen zum Einsatz.

Der zentrale Unterschied liegt also im Einsatzbereich: Während Assistenzhunde eine einzelne Person im Alltag begleiten und gezielt unterstützen, arbeiten Therapiebegleithunde mit verschiedenen Menschen und sind Teil eines therapeutischen oder pädagogischen Konzepts.

Assistenzhunde helfen in unterschiedlichsten Situationen – Helfer in allen Lebenslagen 

Assistenzhunde werden immer individuell auf die Bedürfnisse einer bestimmten Person ausgebildet. Je nach Art der Beeinträchtigung lernen sie gezielte Aufgaben, die ihren Halter im Alltag unterstützen und ihm mehr Selbstständigkeit ermöglichen. Dazu gehört zum Beispiel das sichere Führen im öffentlichen Raum, das Anzeigen von Signalen, das Öffnen von Türen oder das Aufheben von Gegenständen. Welche Aufgaben ein Assistenzhund übernimmt, hängt immer von den individuellen Anforderungen seines Halters ab. Assistenzhunde leben dauerhaft bei der Person, die sie unterstützen, und begleiten sie im Alltag – sowohl zu Hause als auch im öffentlichen Raum. Dabei müssen sie besonders hohe Anforderungen erfüllen: Sie verhalten sich ruhig, kontrolliert und zuverlässig, auch in ungewohnten oder belebten Situationen. Um diese Aufgaben sicher ausführen zu können, durchlaufen Assistenzhunde eine umfassende Ausbildung, die je nach Einsatzbereich und Anforderungen unterschiedlich lange dauert und in der Regel mehrere Monate bis Jahre umfasst. Hunde eignen sich aufgrund ihrer Lernfähigkeit, sozialen Kompetenz und engen Bindung zum Menschen besonders gut für diese Aufgaben. Deshalb werden sie in Österreich gezielt für unterschiedliche Einsatzbereiche ausgebildet – etwa als Blindenführhunde, Servicehunde oder Signalhunde, die Menschen im Alltag verlässlich unterstützen.

Wer hat Anspruch auf einen Assistenzhund?

In Österreich gibt es keinen pauschalen gesetzlichen Anspruch auf einen Assistenzhund. Allerdings sind Assistenzhunde im Bundesbehindertengesetz geregelt und können Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, ihren Alltag selbstständiger zu bewältigen und besser am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Voraussetzung für den Einsatz eines Assistenzhundes ist, dass eine anerkannte Behinderung vorliegt und der Hund eine konkrete, nachweisbare Unterstützung im Alltag leisten kann. Der Assistenzhund muss dabei individuell auf die Bedürfnisse seines Halters ausgebildet sein und Aufgaben übernehmen, die eine tatsächliche Hilfe darstellen. Damit ein Hund offiziell als Assistenzhund gilt, muss er gemeinsam mit seinem Halter eine entsprechende Ausbildung absolvieren und eine gesetzlich geregelte Prüfung bestehen. Nach erfolgreicher Beurteilung wird der Assistenzhund anerkannt und darf seinen Halter auch an Orte begleiten, an denen Hunde normalerweise nicht erlaubt sind, etwa in öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte oder Einrichtungen. Die Finanzierung eines Assistenzhundes ist in Österreich nicht einheitlich geregelt und erfolgt in vielen Fällen über Förderstellen, Sozialversicherungsträger oder individuelle Unterstützungsleistungen. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Wer sich für einen Assistenzhund interessiert, sollte sich frühzeitig bei zuständigen Stellen oder spezialisierten Ausbildungsorganisationen informieren, um die individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten zu klären.

Mögliche Einsatzgebiete für Hunde als Helfer:

  • Diabetes - Diabetikerwarnhund: Ein Diabetikerwarnhund ist darauf trainiert, Anzeichen von niedrigem oder hohem Blutzucker bei seinem Besitzer zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen. 
  • Epilepsie - Epilepsiewarnhund: Ein Epilepsiewarnhund erkennt epileptische Anfälle. Er gibt seinem Besitzer spezifische Warnsignale, damit sein Herrchen bestimmte Maßnahmen ergreifen kann, um den Anfall zu kontrollieren. 
  • Gehbehinderung - Lebenspraktische Fähigkeiten Assistenzhunde (LPF): Der Assistenzhund für Lebenspraktische Fähigkeiten unterstützt Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Er kann z. B. Türen und Schränke öffnen und schließen, Gegenstände apportieren oder Lichtschalter betätigen.
  • Gehörverlust oder Schwerhörigkeit - Signalhund: Der Signalhund ist die optimale Assistenz für Gehörlose und macht diese auf bestimmte Geräusche aufmerksam. Beispielsweise erkennt er im Straßenverkehr Sirenen und informiert seinen Besitzer sofort über einen aktiven Rauchmelder. Der Signalhund hilft aber auch bei alltäglichen Dingen, wie das Anzeigen des Weckers oder das Klingeln der Tür.
  • Sehverlust oder Sehbehinderung - Blindenhund: Blindenhunde helfen ihrem blinden Besitzer sicher durch den Verkehr zu kommen, Hindernisse zu erkennen und Orientierungspunkte zu finden. Der Mensch kann mithilfe eines Blindenhundes unabhängiger und mobiler seinen Alltag bestreiten. 
  • Autismus - Austismushund: Die Hauptaufgabe eines Autismushundes besteht darin, seinem Besitzer Stabilität, emotionale Unterstützung und Sicherheit zu geben. Sie helfen bei der Reduzierung von Angst- und Stresssymptomen und verbessern die soziale Interaktion. 
  • Migräne - Migränewarnhund: Hunde haben einen empfindlicheren Geruchssinn als Menschen und können anhand des Körpergeruchs Ihres Besitzers wahrnehmen, ob ein Migräneanfall bevorsteht. 
  • Mobilitätseinschränkung - Mobilitätsassistenzhund: Mobilitätsassistenzhunde unterstützen Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Behinderungen. Mithilfe eines Mobilitätsassistenzhundes können körperlich eingeschränkte Menschen Ihren Alltag unabhängiger und mobiler gestalten. Der Hund öffnet beispielsweise die Türen oder dient als Gehhilfe.
  • Demenz-Assistenzhund: Demenz-Assistenzhunde können auf spezifische Signale und Alarme reagieren, um den Besitzer an wichtige Aktivitäten oder Termine zu erinnern. Außerdem dient der Vierbeiner auch als Orientierungshilfe und hilft dem Besitzer beispielsweise den Weg nach Hause zu finden. 
  • Schlaganfall - Schlaganfall-Warnhund: Der Schlaganfall-Warnhund kann erste Anzeichen von Schlaganfällen bei seinem Herrchen erkennen und darauf aufmerksam machen. Ähnlich wie beim Migränewarnhund können Schlaganfall-Warnhunde anhand des Geruchs erkennen, ob ein erhöhtes Schlaganfallrisiko besteht. 
  • Asthma - Asthmawarnhund: Ein Asthmawarnhund kann darauf trainiert werden, spezifische Verhaltensweisen zu zeigen, wenn er einen Asthmaanfall bei seinem Herrchen wittert. Dies kann durch Stupsen oder Lecken des Besitzers passieren. Diese Signale dienen als Hinweis für den Besitzer, auf seine Atemwege zu achten, Medikamente einzunehmen oder sich in Sicherheit zu bringen.

Wer übernimmt die Kosten eines Assistenzhundes?

Die Kosten für einen Assistenzhund können in Österreich erheblich sein und liegen häufig im Bereich von mehreren zehntausend Euro. Eine pauschale Kostenübernahme ist jedoch nicht vorgesehen. Grundsätzlich gilt: Die Finanzierung eines Assistenzhundes ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt immer vom Einzelfall und von der Art des Assistenzhundes ab. Eine wichtige Ausnahme bilden Blindenführhunde. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten hierfür ganz oder teilweise von Sozialversicherungsträgern übernommen, da sie als notwendige Hilfsmittel zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind. Für andere Assistenzhunde, wie Servicehunde oder Signalhunde, gibt es keine einheitliche Regelung zur Kostenübernahme. In solchen Fällen kann eine Förderung über verschiedene Stellen möglich sein, zum Beispiel über Sozialversicherungsträger, Förderprogramme oder Unterstützungsleistungen. Häufig müssen Betroffene jedoch einen Teil der Kosten selbst tragen. Da die Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten individuell unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit zuständigen Stellen, Beratungsstellen oder Ausbildungsorganisationen aufzunehmen, um die Finanzierungsmöglichkeiten im konkreten Fall zu klären.

Kleiner Hund liegt auf einer Decke und wird gekrault. © Eva

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FAQs zum Thema Assistenzhunde

  • Ein Assistenzhund ist für Menschen mit Behinderung vorgesehen, die durch den Hund im Alltag konkret unterstützt werden können. In Österreich soll ein Assistenzhund der Erweiterung der Selbstbestimmung und Teilhabe in allen Lebensbereichen dienen und dauerhaft bei der betroffenen Person leben. Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.

  • In Österreich gibt es keinen pauschalen gesetzlichen Anspruch auf einen Assistenzhund im Sinn einer automatischen Zuerkennung. Damit ein Hund offiziell als Assistenzhund anerkannt werden kann und eine finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln überhaupt in Betracht kommt, braucht es eine positive Beurteilung durch ein gemeinsames Gutachten von Sachverständigen. Dabei wird unter anderem auf Gesundheit, Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung, spezifische Hilfeleistungen und das funktionierende Zusammenspiel zwischen Mensch und Hund geachtet.

  • Das hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf ab. In Österreich sind Assistenzhunde gesetzlich in Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde unterteilt. Blindenführhunde unterstützen blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen bei der Mobilität. Servicehunde helfen Menschen mit Behinderung bei Verrichtungen des täglichen Lebens, die ohne Unterstützung erschwert, gefährdend oder nicht möglich wären. Signalhunde gleichen Wahrnehmungsprobleme gehörloser Menschen oder von Menschen mit schwerer Hörbehinderung aus.

  • Damit ein Hund in Österreich als Assistenzhund anerkannt wird, muss er die erforderliche Gesundheit und wesensmäßige Eignung nachweisen und eine spezielle Ausbildung absolvieren. Diese Ausbildung umfasst insbesondere Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung und spezifische Hilfeleistungen. Zusätzlich ist eine positive Beurteilung durch Sachverständige erforderlich. Erst danach kann der Hund offiziell als Assistenzhund gelten.

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